Zwangsräumung trotz Suizidgefahr



Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume, z. B. nach Kündigung des Mietverhältnisses und rechtskräftigem Räumungsurteil kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners (Mieters) oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Diese Auffassung vertritt der BGH in einem neuen Beschluss. Erforderlich ist danach stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers, in der Regel des Vermieters. Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Suizidgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Insofern ist auch der Gefährdete selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Falle der Vollstreckung bestehen, zu verringern (BGH, Beschluss v. 04.05.2005, I ZB 10/05, WuM 2005, 407).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Aufzug muss immer funktionieren      Der Mieter darf einen vorhandenen Aufzug, soweit keine besonderen Vereinbarungen bestehen, zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, den Aufzug auf seine Kosten i...
Abfindung nicht steuerpflichtig   Eine Mietwohnung kann der Vermieter nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes (z. B. Eigenbedarf) kündigen. Fehlt dem Vermieter ein solcher Kündigungsgrund, soll der Mieter aber trotzdem zum Auszug...
Mieterhöhung - aus der Wohnung ausgezogener Ehepartner muss nicht zustimmen Bei einem Mietverhältnis, das mit beiden Ehepartnern geschlossen wurde, muss ein Mieterhöhungsverlangen an beide Ehepartner gerichtet werden. Ferner muss die Zustimmu...
BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 - In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermiet...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt