Anlagepflicht auch für Kaution von Geschäftsräumen



Bei Mietverhältnissen über Wohnraum ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen (§ 551 BGB). Für Mietverhältnisse über Geschäftsräume existieren keine entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Strittig ist daher, ob auch der Vermieter von Geschäftsräumen zu einer separaten Anlage der Kaution verpflichtet ist. Während die frühere Rechtsprechung dies regelmäßig verneint hat (so z. B. LG Stuttgart, ZMR 1997, 472, wonach der Vermieter die Kaution sogar für eigene Zwecke einsetzen darf), bejaht die neuere Rechtsprechung eine Anlagepflicht auch bei Geschäftsräumen. So hat das KG Berlin (GE 1998, 1337) entschieden, dass der Vermieter mangels einer abweichenden Vereinbarung verpflichtet ist, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. In einer neueren Entscheidung hat das KG Berlin diese Rechtsauffassung damit begründet, aus dem treuhänderischen Charakter der Sicherheitsleistung folge, dass die Kaution in einer Art und Weise zu verwahren sei, damit sie dem Zugriff etwaiger Gläubiger des Vermieters entzogen ist (KG Berlin, Urteil v. 04.12.2003, 8 U 121/03, DWW 2004, 85).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Tod des Mieters - wer darf in der Wohnung bleiben? Beim Tod eines Vertragspartners ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag mit beiden oder nur mit einem Lebenspartner abgeschlossen war. Sind beide Vertragspartner, wird das Mietverhältnis mit d...
Hohe Raumtemperaturen als Kündigungsgrund Gem. § 569 BGB kann der Mieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Benutzung der gemieteten Räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dazu...
Änderung der Betriebskostenumlage durch schlüssiges Verhalten   Neben der Miete muss der Mieter nur diejenigen Betriebskosten bezahlen, deren Umlage ausdrücklich vereinbart ist. Insofern wurde vom OLG Frankfurt/M. mit Rechtsentscheid vom 10.5.2...
BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 166/10 - BGB § 242 (Bd), § 1124 Abs. 2 Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss.   Der Kläger war im Zeitraum vom 2. Mai 2006 bis zur Aufhebung de...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt