Schlüsselrückgabe an Hausmeister? 

 

Der Hausmeister ist vom Hausverwalter zu unterscheiden. Während dieser die zur Bewirtschaftung des Anwesens notwendigen Verwaltungsleistungen ausführt (z. B. Einziehung der Mieten, Abrechnung der Betriebskosten, Geschäftsverkehr mit Mietern und Behörden), beschränkt sich die Tätigkeit des Hausmeisters auf Tätigkeiten von praktisch technischer Art. Daher ist der Hausmeister insbesondere nicht Bevollmächtigter des Vermieters und daher ohne ausdrückliche Regelung nicht befugt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Vermieter abzugeben oder entgegenzunehmen. Dies gilt vor allem für Kündigungen, aber auch für die Entgegennahme von Zahlungen oder für Zahlungsvereinbarungen. Ferner gehört es nach einem neuen Urteil des LG Hannover auch nicht zum gewöhnlichen Aufgabenbereich eines Hausmeisters, mit einem ausziehenden Mieter Absprachen über die Art und Weise der Schlüsselrückgabe zu treffen (LG Hannover, Beschluss v. 11.11.2004, 11 T 195/04, NZM 2005, 421).  

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Kein Abschluss mit Erbengemeinschaft Sind beim Tod des Erblassers mehrere Erben vorhanden, entsteht kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft, die erst durch Auseinandersetzung des Nachlasses beendet wird. Die Erbengemeinschaft unterscheidet sich somit ...
Formale Anforderungen an die Schriftform Mietverträge, die für längere Zeit als 1 Jahr abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform, § 566 Satz 1 BGB. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen. Bei einem Vertrag m...
BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10 - BGB § 307 Bb, Cl, § 551 Abs. 1 aF 1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB aF bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mi...
Mieter haftet für Nachmieter Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos, z. B. wegen Zahlungsverzuges des Mieters, haftet der Mieter auch für den Mietausfall, der dem Vermieter bis zur Neuvermietung entsteht. Aufgrund seiner Verpflic...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt