Bayern erlässt eine neue Mieterschutzverordnung- MiSchuV, welche vom 07.08.2019 bis 31. Juli 2020 gilt. Nachdem das Landgericht München I mit Urteil vom 06.12.2017 die Mieterschutzverordnung vom 11.12.2015 mangels ordnungsgemäßer Begründung für unwirksam hält, war der Gesetzgeber gehalten hier nachzubessern. Daher hat Bayern nunmehr eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen, die ab dem 07.08.2019 in Kraft tritt und die Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 ablöst.
Dementsprechend können in den dort erfassten Gebieten, bei neu abgeschlossenen Mietverträgen, lediglich Mieten in Höhe von  10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. die Vorvertragsmiete verlangt werden. Nicht betroffen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
Neben der "Mietpreisbremse" verlängert sich die Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen auf zehn Jahre. Somit können Erwerber den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung bzw. des Eigenbedarfs kündigen.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10 - Der BGH hat heute entschieden, wie eine Mietminderung bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung  Berücksichtigung findet. Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in H.. Wegen ...
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 BGB §§ 199, 543, 551, 812 Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm -...
Mieterhöhung - aus der Wohnung ausgezogener Ehepartner muss nicht zustimmen Bei einem Mietverhältnis, das mit beiden Ehepartnern geschlossen wurde, muss ein Mieterhöhungsverlangen an beide Ehepartner gerichtet werden. Ferner muss die Zustimmu...
 BGH, Urteil vom 14.09.2011 VIII ZR 301/10       Mahnt der Vermieter den Mieter nach mehrfacher unpünktlicher Mietzahlung ab, so ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn auch die nächste auf die Abmahnung f...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt