OLG München, Beschluss vom 07.09.05 Az: 34 Wx 43/05 

 
 
Die Errichtung eines Wintergartens stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf. 
 
Sachverhalt: 
 
Zwei Eigentümer haben aneinandergrenzende Doppelhaushälften. Diesen sind jeweils eine Grünfläche als Sondernutzungsfläche zugeordnet. In der Baubeschreibung des Bauträgers sind verschiedene Einrichtungen zur späteren Errichtung eines Wintergartens vorgesehen. In der Teilungserklärung ist die Befugnis zur Errichtung eines Wintergartens allerdings nicht enthalten. Ein Eigentümer errichtet im Bereich seiner Sondernutzungsfläche einen Wintergarten. Der andere Miteigentümer nimmt den Bauherrn auf Rückbau in Anspruch. 
 
Zu Recht: 
 
Die Errichtung eines Wintergartens ist eine bauliche Veränderung. Sie geht über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Deshalb hätte die Baumaßnahme der Zustimmung bedurft. Der Antragsteller sei durch den Wintergarten übermäßig benachteiligt. Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG sei jede, nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung. Die Beeinträchtigung liege insbesondere darin, dass bei typisierender Betrachtungsweise des Wintergartens eine weitaus intensivere Nutzung der Gemeinschaftsfläche vorläge. Deshalb sei der Eigentümer, der ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer, einen Wintergarten errichtet, zum Rückbau verpflichtet. Auch Billigkeitserwägungen haben dem eigenmächtig bauenden Eigentümer nichts geholfen: 
 
Obwohl sich - wegen des gerichtlich angeordneten Rückbaus - der Bauaufwand in Höhe von mehr als EUR 45.000,00 als nutzlos erweise, entspräche es der gesteigerten Pflichtenbindung der Eigentümer untereinander, dass bauliche Veränderungen nicht ohne Zustimmung dessen durchgeführt werden können, der hierdurch beeinträchtigt wird. 

 

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

OLG Köln, 16 Wx 80/05 vom 24.08.05, Anfechtung einer Jahresabrechnung      Ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung ist für unwirksam zu erklären, wenn keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise auch ...
OLG München, Az: 34 Wx 69/05, Beschluss vom 27.07.05:      Wir hatten über den Beschluss des BGH vom 02.06.06 zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft berichtet. Das OLG München stellt nun klar, dass die Teilr...
BGH, Urteil vom 1. April 2011, V ZR 96/10 WEG § 26 Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtieren...
BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09 - WEG § 13 Abs. 1 a) Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt