Betrieb einer Spielothek in einer Ladeneinheit 

 
 
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9.2.2005, Aktenzeichen 2 Z BR 170/04 
Die Einheit eines Eigentümers ist in Aufteilungsplan und Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet. Sie enthält damit eine verbindliche Zweckbestimmung. Dennoch vermietet der Eigentümer die Ladeneinheit als Spielothek, die täglich von 8:30 Uhr bis 1:00 Uhr geöffnet ist. Ein Miteigentümer beantragt, den Umbau der Ladeneinheit in die Spielothek und deren Betrieb in den Ladenräumen zu verbieten. 
Der Eigentümer bekommt Recht: Zunächst wird in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes festgestellt, dass die übrigen Eigentümer einen Anspruch gegen den vermietenden Eigentümer auf Unterlassung haben, weil er Störer ist. Er hat deshalb dafür einzustehen, dass sein Mieter die Ladenräume nicht zweckbestimmungswidrig nutzt. 
 

Die Bezeichnung des Teileigentums als Laden in Aufteilungsplan und Teilungserklärung ist verbindlich. Der Betrieb einer Spielothek ist nur dann zulässig, wenn dadurch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr belästigt werden, als beim Betrieb eines Ladengeschäfts. Auf die konkreten Belästigungen ist nicht abzustellen. Vielmehr ist auf die sogenannte typisierende d.h., verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen. Danach stört der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8:00 bis 1:00 Uhr geöffnet ist, mehr als ein Ladengeschäft und ist daher unzulässig.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 22. Januar 2010, V ZR 75/09 § 18 WEG 1. Eines Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentumss bei einer aus nur zwei Mitgliedern bestehenden Eigentümergemeinschaft  bedarf es nicht, wenn die für einen solchen Beschluss...
BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10 WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Vorau...
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.05, Az: 20 W 153/03      Ein Beschluss der Eigentümer, der einen Verwalter eine Zusatzvergütung für Leistungen gewährt, die dieser nach dem bestehenden Verwaltervertrag auch ohne zusätzliche Vergütung zu...
BGH, Urteil vom 1. April 2011, V ZR 96/10 WEG § 26 Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtieren...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt