Aushändigung der Schlüssel an den Hausmeister reicht nicht


Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand einschließlich der dazugehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. Nach einem Urteil des KG Berlin stellt die Übergabe der Schlüssel an den Hausmeister keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung dar, da der Hausmeister weder Erfüllungsgehilfe noch Besitzdiener des Vermieters ist.
Eine Rückgabe an den Hausmeister ist nur dann ausreichend, wenn dieser vom Eigentümer oder der Hausverwaltung dazu beauftragt wurde und der Mieter damit einverstanden ist, die Mietsache an diese Person zurückzugeben; andernfalls ist der Mieter bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete verpflichtet (KG Berlin, Urteil v. 2.7.2001, 8 U 1044/99, MDR 2002, 272).

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Neuer Mietvertrag kann nachteilig sein  Das Leistungsangebot einer Hausverwaltung darf auch das "Mahn- und Klagewesen" umfassen. Dies stellt nach einem neuen Beschluss des KG Berlin keinen Verstoß gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetz...
Neue Verordnung zur Zweckentfremdung Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl. S. 864, BayRS 2330-11-I), geändert durch Geset...
Keine Endrenovierung vereinbaren! - Dies gilt jetzt auch für Geschäftsräume Mit Urteil vom 14.05.2003 (VIII ZR 308/02) hatte der BGH bereits entschieden, dass ein Wohnungsmieter durch das Zusammenwirken von zwei Vertragsklauseln unangemessen ...
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010, VIII ZR 210/10   BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2   Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen.   Der Beklagte ist seit 2001 Mieter ein...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt