Garagenmiete - keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen 

Wurde eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet, z. B. dadurch, dass kein eigener Garagenmietvertrag abgeschlossen, sondern die Garage im Wohnungsmietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten angeführt wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage vor. Auch die gesonderte Ausweisung der Miete für die Garage im Wohnungsmietvertrag ändert nichts an der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses (so z. B. LG Baden-Baden, WuM 1991, 34). 
In diesem Fall kann auch die Miete für die Garage nicht separat, d. h. isoliert erhöht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Garagenmiete unter der ortsüblichen Miete liegt. 

Eine Erhöhung ist nur zusammen mit der Wohnungsmiete möglich. Die Begründung der Mieterhöhung muss sich dann aber auf Wohnung und Garage beziehen, wobei die verlangte Miete die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung mit Garage nicht übersteigen darf (AG Köln, Urteil v. 04.12.2003, 210 C 397/03, WuM 2005, 254). 

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

Folgende Urteile zum Mietrecht könnten Sie ebenfalls interessieren

Hohe Raumtemperaturen als Kündigungsgrund Gem. § 569 BGB kann der Mieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Benutzung der gemieteten Räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dazu...
Der BGH hat heute zum Thema der Verjährung und der Individualisierung des im Mahnbescheides bezeichneten Anspruchs folgendes entschieden:   BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 211/09 Leitsätze: a) Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgest...
BGH, Urteil vom 12. Dezember 2007 VIII ZR 11/07 Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Begründungserfordernisse an ein Mieterhöhungsverlangen zu stelle...
Zwangsräumung trotz Suizidgefahr Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume, z. B. nach Kündigung des Mietverhältnisses und rechtskräftigem Räumungsurteil kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit d...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt