OLG München, Az: 34 Wx 69/05, Beschluss vom 27.07.05: 

 
 
Wir hatten über den Beschluss des BGH vom 02.06.06 zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft berichtet. Das OLG München stellt nun klar, dass die Teilrechtsfähigkeit allerdings auf diejenigen Bereiche beschränkt ist, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen. Geht es nicht um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, so kann nach wie vor jeder einzelne Eigentümer seine Ansprüche als Einzelperson geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Abwehr von Störungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. In dem vom OLG München zu entscheidenden Fall ging es um die Beseitigung einer Funkantenne. Auch nach der jüngsten Entscheidung des BGH zur sogenannten Teilrechtsfähigkeit kann deshalb jeder einzelne Eigentümer die Abwehr von Störungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft verlangen und durchsetzen. 
 
Nachdem durch die Funkantenne den übrigen Wohnungseigentümern ein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben übers unvermeidliche Maß hinausgeht (optische Beeinträchtigung/Lärmbelästigung) wurde der Eigentümer auf Beseitigung verurteilt. 
 

Den Anspruch kann grundsätzlich jeder Eigentümer geltend machen, der "Opfer" einer entsprechenden Störung ist.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

BGH, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/10 WEG § 28 Abs. 3 und 5 a) Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben; dort kann er sich auf seine...
 BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11 - WEG § 14 Nr. 4, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4; BGB § 280 a) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1 und 2, ...
BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09 - WEG § 13 Abs. 1 a) Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder ...
OLG Köln, 16 Wx 80/05 vom 24.08.05, Anfechtung einer Jahresabrechnung      Ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung ist für unwirksam zu erklären, wenn keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise auch ...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt