Zulässigkeit des Einbaus eines Treppenliftes 

 
 
OLG München: Aktenzeichen 32 Wx 51/05 vom 12.7.2005: Zwei Eigentümer, 77 und 80 Jahre alt, beabsichtigen den Einbau eines Treppensitzliftes in das gemeinschaftliche Treppenhaus. Die Antragsteller bewohnen das zweite OG, einer der beiden Antragsteller ist zu einem Grad von 80% schwerbehindert. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht München geben den betagten Eigentümern Recht: Der Einbau des Treppensitzliftes ist zwar eine bauliche Veränderung. Die Baumaßnahme bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung derjenigen Wohnungseigentümer, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Soweit die übrigen Eigentümer aber nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung der baulichen Maßnahme. Alle drei Instanzen haben eine solche, nachteilige Veränderung für die übrigen Wohnungseigentümer des Anwesens verneint. 

Der gehbehinderte Eigentümer hat ein Recht auf barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung. Wenn die Behinderung so stark ist, dass ihm ein Verlassen und Wiederaufsuchen seiner Wohnung im zweiten OG ohne mechanische Steighilfe nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich ist, überwiegt dies das Interesse der anderen Eigentümer nicht nur an der Erhaltung des optischen Zustandes des Treppenhauses, sondern sogar an einem rechtlich unbedenklichen und bequemeren Zustand. Deshalb muss nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München auch hingenommen werden, dass die von der Bayerischen Bauordnung geforderte Mindestbreite der Treppe von einem Meter teilweise nicht eingehalten wird, wenn gleichzeitig wenig Personenverkehr herrscht und auch die Wohnungseingangstüren nicht breiter sind, als die zu erwartenden Engstellen.  

Folgende Urteile zum WEG-Recht könnten Sie ebenfalls interessieren

OLG Köln, 16 Wx 80/05 vom 24.08.05, Anfechtung einer Jahresabrechnung      Ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung ist für unwirksam zu erklären, wenn keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise auch ...
BGH, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10- WEG § 12 Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweig...
BGH, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/10 WEG § 28 Abs. 3 und 5 a) Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben; dort kann er sich auf seine...
BGH, Urteil vom 10. Juni 2011, V ZR 222/10 Der BGH heute hat heute zur ordnungsgemäßen Einladung einer Eigentümerversammlung entschieden. Die Parteien, jeweils Eheleute, sind die Mitglieder einer aus vier Wohnungen bestehenden Wohnungseigentüme...
Kontakt
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth - Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Kontakt und Anfahrt