
Quelle: https://rechtsanwalt-spoeth.de/wp-content/uploads/2020/03/Coronavirus-1.jpeg
Mieter werden vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges. Dies haben Bundestag und Bundesrat am 27. März 2020 durch das Gesetz zur Minderung der Folgen der Covid - 19 Pandemie Verwaltung.
Nach Art. 240 § 2 kann der Mietvertrag über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund gekündigt werden, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht gehört, besteht die Nichtleistung auf den Betroffenen der Covid - 19 - Pandemie gehört. Dies vergoldet auch für Pachtverhältnisse. Dies muss der Mieter den Kontext mit der Corona - Pandemie glaubhaft machen machen machen machen. Dies kann durch die Vorlage eines Bescheids über die Verwaltung oder eine Bescheinigung des Vertrauenss gemacht werden. Überdies wird die Bundesregierung ermächtigt, die Kündigungsbeschränkung auf Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum Juli bis September 2020 zu erstrecken, die die richtigen Verantwortungen durch die Corona - Krise betrifft andauern.Der geschuldete Rechte ist bis Juni 2022 Richtlinienzahlen. Warum sind die geschuldeten Mieten zu verzinsen. Es ist in diesem Zusammenhang, in der Miete gehört, von der nicht suspendiert wurde. Dh die laufende Miete ist zu bezahlen.